Mitbestimmung

Das Bundesarbeitsgericht hat am 12.08.2015 entschieden, dass das Recht zur Mitbestimmung in einem Betrieb hinsichtlich der Einrichtung einer Beschwerdestelle für Diskriminierungen allein der Organisationshoheit im Betrieb unterliegt. Diese ist Mitbestimmungsfrei. Nur bei groben Verstößen eines Unternehmers in Bezug auf die Einrichtung der Beschwerdestelle kann ein Betriebsrat ggf. vorgehen und Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz geltend machen.

Der Entscheidung zugrunde lag die Absicht einer Unternehmung, eine Beschwerdestelle für Diskriminierung einzurichten, woraufhin der Betriebsrat diesbezüglich ein Mitbestimmungsrecht reklamierte, sowohl bezüglich des Ortes der Einrichtung als auch auf deren Besetzung bezogen. Da das Unternehmen darauf nicht einging, wurde dieser Sachverhalt – wie vorliegend ersichtlich – entschieden.